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Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen der myShopradio GmbH

A. Generelle Bedingungen


I. Geltungsbereich/Anwendungsbereich


1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der myShopradio GmbH (nachfolgend „myShopradio“, „uns“, „wir“) insbesondere (aber nicht ausschließlich) in den Bereichen:
Cloudbasiertes SaaS-System,
Verkauf und Lieferung von Hardware und Zubehör,
Herstellung und Lieferung von Audio- und Videocontent
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die myshopradio mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“, „Sie“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn myShopradio ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn myShopradio auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt.

II. Auftraggeber


1. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Für Zwecke dieser AG ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

III. Angebot und Vertragsabschluss


1. Alle Angebote von myShopradio sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2. Anzeigen, Kataloge – insbesondere auch Online-Kataloge – und Auslagen sowie sonstige öffentliche Darstellungen unserer Leistungen stellen kein verbindliches Angebot von uns dar. Es handelt sich bei diesen lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an Sie, betreffend diese Ware oder Dienstleistung eine Bestellung abzugeben.
3. Gibt der Auftraggeber uns gegenüber eine Bestellung ab, liegt darin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB.
An seine Erklärung ist der Auftraggeber 10 Kalendertage ab Abgabe bzw. bei Bestellung in Textform (zum Beispiel Post/Fax/E-Mail) ab Versendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Auftraggeber zugeht. 
4. Alternativ zur Direktbestellung des Auftraggebers unterbreiten wir diesem auf Wunsch auch gerne ein verbindliches Angebot (im Sinne des § 145 BGB). An dieses sind wir 10 Kalendertage ab Versendung gebunden. Der Auftraggeber ist berechtigt, unser Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich zur Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahme bei uns.

IV. Preise und Zahlung


1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Für den Fall, dass es sich bei diesen um werkvertragliche Leistungen handelt, für die eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt § 632 Abs. 1 und 2 BGB.
2. Für im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehende, erforderliche und einzeln nachzuweisende Auslagen von myShopradio wird vereinbart, dass diese vom Auftraggeber an myShopradio zusätzlich zu erstatten sind, auch soweit diese nicht ausdrücklich als gesonderter Posten bereits in der Vereinbarung enthalten sind. Dies gilt insbesondere für die erforderlich werdende Hinzuziehung Dritter sowie die im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Reise-, Wege- und Unterbringungskosten und sonstige Spesen. myShopradio ist bestrebt, den Auftraggeber im Vorfeld über das Entstehen derartiger Auslagen zu informieren.
3. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und (soweit einschlägig) zzgl. Verpackung, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
4. Rechnungen von myShopradio sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei myShopradio. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung bzw. Leistung erfolgt ist.
6. myShopradio ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von myShopradio durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

V. Leistungszeit, Teilleistung, Gefahrübergang, Transport


1. Es gelten die jeweils der Auftragsbestätigung zu entnehmenden Liefer- und Leistungsfristen. Bei diesen Fristen handelt es sich nicht um Fixtermine, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart sind. 
Für den Fall des Fehlens einer Vereinbarung über die Leistungszeit sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der uns bekannten Interessen des Auftraggebers die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen und die vertragliche Leistung unter den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Auslastungen zu erbringen.
Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen myShopradio gegenüber nicht nachkommt.
2. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle eines unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignisses, welches von uns auch bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden kann um die Zeitdauer der Verhinderung sowie eine angemessene danach liegende Zeit zur Erbringung der Leistung. Außergewöhnliche Ereignisse liegen insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt vor. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber myShopradio vom Vertrag zurücktreten.
Für den Fall des Eintritts der Unmöglichkeit der Erbringung der Leistungen aufgrund solcher Ereignisse sind wir von den vertraglichen Leistungspflichten befreit. Es gelten sodann die gesetzlichen Regelungen der Rückabwicklung solcher Verträge aufgrund von Unmöglichkeit.
3. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Gerät myShopradio mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von myShopradio auf Schadensersatz nach Maßgabe von A. VI. dieser AGB beschränkt.

VI. Haftung


Für die Haftung von myShopradio auf Schadensersatz gilt unter ausdrücklicher Geltung des § 377 HGB Folgendes:
1. Auf Schadensersatz haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind
oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
oder
auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen
oder
wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.
2. Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu A. VI. 1. a. bis d. besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
3. Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
4. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
5. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

B. Bedingungen betreffend cloudbasiertes SaaS-System


Zusätzlich zu den unter A. aufgeführten Bedingungen gelten für alle das cloudbasierte SaaS-System von myShopradio betreffende Verträge die nachfolgenden, d.h. unter B aufgeführten Bedingungen.


I. Vertragsgegenstand


1. Vertragsgegenstand ist die
Überlassung unserer CMS-Software (nachfolgend als „MSR-Plattform“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet und
Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von myShopradio.
2. myShopradio ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet uns nicht von unserer alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen Vertragserfüllung.

3. Mit der MSR-Plattform kann der Auftraggeber die von myShopradio für ihn hergestellten und gelieferten Instore-Radio- und TV-Programme sowie ggf. weitere Inhalte über das Internet verwalten und mit berechtigten Dritten, wie z.B. weiteren Mitgliedern einer Verbundgruppe oder eines Franchisesystems teilen.
Add-ons, wie z.B. Marketingmanager, Content-Creator und Besucherzählung können kostenpflichtig hinzugebucht werden und unterliegen ebenfalls diesen AGB.
Den genauen Umfang des Vertragsgegenstandes im Sinne von B. I. 1. a werden myShopradio und der Auftraggeber im Rahmen von Angebot und Annahme ebenso festlegen, wie die vorbenannten „berechtigten Dritten“.
Unterbleibt eine Festlegung des Umfangs des Vertragsgegenstandes im Sinne von B. I. 1. a schulden wir nur die Überlassung der MSR-Plattform in ihrer Basisversion.

II. Softwareüberlassung


1. Wir stellen dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrags die MSR-Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richten wir für den Auftraggeber einen eigenen Zugang („Workspace“) ein, mit dem er die MSR-Plattform über das Internet erreichen kann.
Der Zugang zur MSR-Plattform erfolgt über die unter myshopradio.de abrufbare Homepage von myShopradio (Login) oder die jeweils aktuelle Version der kostenlosen App (z.B. via Apple bzw. Android App-Store).
2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der MSR-Plattform ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf unserer Website unter myshopradio.de.
3. Wir beseitigen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die MSR-Plattform die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der MSR-Plattform unmöglich oder eingeschränkt ist.
4. Wir entwickeln die MSR-Plattform laufend weiter und werden diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

III. Nutzungsrechte an der MSR-Plattform


1. myShopradio räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die MSR-Plattform während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
2. Der Auftraggeber darf die MSR-Plattform nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der MSR-Plattform laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
3. Der Auftraggeber darf die MSR-Plattform nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der MSR-Plattform laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der MSR-Plattform in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der MSR-Plattform auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Auftraggeber eingesetzten Hardware.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die MSR-Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der MSR-Plattform wird dem Auftraggeber somit ausdrücklich nicht gestattet. Unselbstständige Verkaufsstellen des Auftraggebers sowie Mitarbeiter des Auftraggebers sind keine Dritten im Sinne von B. III. 4. Satz 1. Ausgenommen vom Verbot des B. III. 4. Satz 1, die MSR-Plattform Dritten unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, sind außerdem die vertraglich festgelegten berechtigten Dritten (vergleiche hierzu B. I. 3.).

IV. Einräumung von Speicherplatz; Löschungsberechtigung von myShopradio bei über 12-monatiger Nichtnutzung


1. Wir überlassen dem Auftraggeber einen definierten Speicherplatz auf unseren Servern zur Speicherung seiner Daten. Der Auftraggeber kann auf diesen Servern Inhalte bis zu einem Umfang von 1 GB gemäß der jeweils vereinbarten technischen Spezifikation ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, werden wir den Auftraggeber hiervon verständigen. Der Auftraggeber kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei myShopradio.
2. myShopradio trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
Unsere diesbezügliche Verpflichtung beschränkt sich allerdings auf die Datenkommunikation zwischen dem von uns betriebenen Übergabenpunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes und den für den Auftraggeber bereitgestellten Servern. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist myShopradio nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Unselbstständige Verkaufsstellen des Auftraggebers sowie Mitarbeiter des Auftraggebers sind keine Dritten im Sinne von B. IV. 3. Satz 1. Ausgenommen vom Verbot des B. IV. 3. Satz 1., diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sind außerdem die vertraglich festgelegten berechtigten Dritten (vergleiche hierzu B. I. 3.).
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern bzw. speichern zu lassen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
5. Wir werden geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers treffen..
6. myShopradio ist dazu berechtigt, Daten, die länger als 12 Monate nicht genutzt wurden, zu löschen.
7. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seinen Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher seiner gespeicherten Daten verlangen.
8. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggebers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

V. Support


myShopradio wird Anfragen des Auftraggebers betreffend das cloudbasierte SaaS-System schnellstmöglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

VI. Unterbrechung bzw. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit


1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Auftraggeber. Wir werden den Auftraggeber von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, werden wir den Auftraggeber davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach B. I. 1. beträgt 98,5 Prozent im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als 2 Werktage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.


VII. Obliegenheiten sowie (Mitwirkungs-) Pflichten des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen bzw. ablegen zu lassen. Sollten Dritte myShopradio aufgrund der vom Auftraggeber oder berechtigten Dritten auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von jeder Haftung freizustellen und uns die dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der MSR-Plattform durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Auftraggeber, soweit ersichtlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
3. Unbeschadet der Verpflichtung von myShopradio zur Datensicherung ist der Auftraggeber selbst für die Eingabe und Pflege seiner bzw. der von berechtigten Dritten zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine bzw. die Daten und Informationen berechtigter Dritter vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen bzw. einsetzen zu lassen.
5. Um die MSR-Plattform nutzen zu können, muss sich der Auftraggeber registrieren. Im Rahmen dessen benötigt er seine persönliche E-Mail-Adresse als „User ID“ zwecks Zuordnung zu seinem Zugang („Workspace“) und ein Passwort. Er kann außerdem (z.B. für unselbständige Verkaufsstellen bzw. dort tätige Mitarbeiter) weitere User anlegen. Auch insoweit bedarf es jeweils einer „User ID“ und eines Passwortes.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, „User IDs“ sowie Passwörter geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
6. Die von dem Auftraggeber oder berechtigten Dritten auf dem für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlich sowie durch sonstige Rechte des geistigen Eigentums geschützt sein. Der Auftraggeber räumt myShopradio hiermit das Recht ein, die auf den Servern abgelegten Inhalte dem Auftraggeber und berechtigten Dritten bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

VIII. Vergütung


Der Auftraggeber verpflichtet sich, myShopradio für die Überlassung der MSR-Plattform und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen.

IX. Haftung des Auftraggebers, Sperrberechtigung von myShopradio, Datenverlust, Haftungsmaßstab bei kostenloser Überlassung


1. Für den Fall, dass Leistungen von myShopradio von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelt im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages des Auftraggebers zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Auftraggeber bzw. seine Mitarbeiter am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
2. myShopradio ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte myShopradio davon in Kenntnis setzen. Wir werden den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich verständigen. Sobald der Verdacht entkräftet ist, werden wir die Sperre wieder aufheben.
3. Für den Verlust von Daten haftet myShopradio insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
4. Im Fall der unentgeltlichen Probenutzung der MSR-Plattform sowie im Fall der Überlassung der App gilt der Haftungsmaßstab einer Leihe. Dementsprechend ist die Mängelhaftung von myShopradio auf Fälle des arglistigen Verschweigens eines Mangels im Recht oder eines Fehlers der verliehenen Sache beschränkt. Im Übrigen hat myShopradio nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. A. VI. dieser AGB findet nur insofern Anwendung, als dass von vorstehender Haftungsbeschränkung Ansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, aus dem Produkthaftungsgesetz einer Garantie oder einem von uns übernommenen Beschaffungsrisiko folgen, unberührt bleiben.

X. Datenschutz, Geheimhaltung


1. Der Auftraggeber wird bei der Nutzung der MSR-Plattform die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
2. Sowohl myShopradio als auch der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihr/ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. 
3. Sowohl myShopradio als auch der Auftraggeber verpflichtet sich, mit allen von ihr/ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmen eine mit B. X. 2. inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

XI. Laufzeit und Kündigung


1. Der Vertrag betreffend das cloudbasierte SaaS-System kann erstmals zum Ablauf von 36 Monaten gekündigt werden.
2. Die Kündigung muss mit einer Frist von 12 Monaten in Textform erfolgen.
3. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
4. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist myShopradio insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

C. Bedingungen für die Herstellung und Lieferung von (Audio- und Video-) Content


Zusätzlich zu den unter A. aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, die die Herstellung und Lieferung von Instore-Radio- und Instore-TV-Programmen sowie sonstiger (Audio- und Video-) Inhalte, wie z.B. TV-Clips, Animationen, Radiowerbung etc. durch myShopradio für den Auftraggeber zum Gegenstand haben, die nachfolgenden, d.h. unter C. aufgeführten Bedingungen.

I. Vertragsgegenstand, Lieferung und Leistung


1. Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von Radio- und TV-Programmen für den/die Shop(s) des Auftraggebers (nachfolgend „Instore-Radio-Programm“ und „Instore-TV-Programm“, gemeinsam „Programme“) sowie sonstiger (Audio- und Video-) Inhalte, wie z.B. TV-Clips, Animationen, Radiowerbung etc. (nachfolgend insgesamt „Content“) und
soweit Vertragsgegenstand gem. C. I. 1. a. zumindest auch die Herstellung und Lieferung eines Instore-Radio-Programms ist: die Überlassung der für den Empfang erforderliche Hardware (Radio-Player) im Rahmen eines Mietverhältnisses oder (wenn der Auftraggeber bestehende Devices nutzen möchte) die Überlassung der für den Empfang erforderlichen personalisierten Streaming-URL.soweit Vertragsgegenstand gem. C. I. 1. a. zumindest auch die Herstellung und Lieferung eines Instore-TV-Programms ist: der Verkauf der für den Empfang erforderlichen Hardware (TV-Player). Der konkrete Leistungsumfang wird von myShopradio und dem Auftraggeber im Rahmen von Vertragsangebot und Vertragsannahme festgelegt.
2. Soweit Vertragsgegenstand gem. C. I. 1. a die Herstellung und Lieferung eines Radioprogramms ist, ist myShopradio hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung des Programms frei, solange der Gesamtcharakter eines Programms erhalten bleibt. Unabhängig davon behält sich myShopradio vor, das Programmangebot sowie die Zusammensetzung der Programmpakete und Inhalte zum Vorteil des Auftraggebers zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
3. myShopradio darf auch hinsichtlich des Vertragsgegenstandes gem. C. I. 1. dieser AGB Nachunternehmer beauftragen. Dies entbindet uns nicht von unserer alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen Vertragserfüllung.
4. Den Content hält myShopradio über die zuvor unter B. dargestellte MSR-Plattform abrufbar und erfüllt damit ihre Lieferpflicht.
Auch insoweit beschränkt sich unsere Verpflichtung, für die Abrufbarkeit Sorge zu tragen aber auf die Datenkommunikation zwischen dem von uns betriebenen Übergabenpunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes und dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist myShopradio nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Device ist daher insoweit nicht geschuldet.
5. myShopradio stellt die Hardware für den Empfang des Instore-Radio-Programms nebst Kurzbedienungsanleitung zum Aufstellen und Anschließen in ihren Geschäftsräumen zur Verfügung, versendet diese aber auf Wunsch an den Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr des Versands. Aufstellung und Installation der Hardware schuldet myShopradio nicht.
Im Falle der Verwendung eigener Devices des Auftraggebers übermittelt myShopradio dem Auftraggeber die personalisierte Streaming-URL via E-Mail als Link an die ihr hierfür vom Auftraggeber zuvor mitgeteilte(n) E-Mail-Adresse(n).
6. Für den Verkauf der Hardware für den Empfang des Instore-TV-Programms gelten neben den Allgemeinen Bedingungen (A.) die nachstehend unter D. aufgeführten Bedingungen. Auch bezüglich dieser Hardware schuldet myShopradio weder Aufstellung, noch Installation.

II. Leistungen des Auftraggebers, Mitwirkungs- und Freistellungspflichten, Gestaltung der Zusammenarbeit


1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, myShopradio die für die Leistungserbringung (betreffend die Herstellung und Lieferung von Content) wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
2. Soweit der Auftraggeber myShopradio Materialien und/oder Inhalte zur Verwendung bei der Herstellung des Contents und dessen vertragsgemäßer Weitergabe auch an berechtigte Dritte überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
3. Für Materialien und/oder Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte und/oder Materialien auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Haben wir Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien und/oder Inhalte Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber entsprechend informieren. Wir werden diesen ebenfalls informieren, sofern wir Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Inhalte und/oder Materialien haben.
4. Sollten Dritte myShopradio aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von jeder Haftung freizustellen und uns die dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
5. Der Auftraggeber hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, myShopradio mitzuteilen, ob er einen ihm von myShopradio unterbreiteten Contentvorschlag mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
6. Nimmt der Auftraggeber unseren Vorschlag an, so gilt dies als Genehmigung eines gegebenenfalls mit unserem Vorschlag verbundenen Kostenvoranschlages.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die Programme – soweit diese Vertragsgegenstand sind - ausschließlich mit den Radio-Playern und TV-Playern von myShopradio zu empfangen.
Soweit statt des/der Radio-Player(s) von myShopradio eigene Devices verwandt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, das Radioprogramm ausschließlich über die von myShopradio zur Verfügung gestellten personalisierten Streaming-URL zu empfangen und diese (personalisierten Streaming-URL) für nur jeweils ein Device sowie einen Standort zu verwenden und nicht weiterzugeben.
8. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten und Verantwortung für die Aufstellung und Installation der Player sowie Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Ausstrahlung der Programme in den Verkaufsräumen/Filialen (TV, Stereoanlage, Verstärker etc.) Sorge tragen.
9. Der Auftraggeber hat die Radio-Player mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt, zu behandeln. Er hat für eine hinreichende Einweisung oder auf andere Art und Weise dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Radio-Player dem üblichen Einsatz entsprechend einsetzen und bedienen. Soweit personalisierte Streaming-URL statt Radio-Player eingesetzt werden, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die personalisierten Streaming-URL nur für jeweils ein Device sowie einen Standort verwenden und nicht weitergeben.
10. Mängel sowie Beschädigungen der Radio-Player hat der Auftraggeber myShopradio unverzüglich anzuzeigen.
11. Der Auftraggeber hat myShopradio zum Zwecke von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Pflegeleistungen Zugriff auf die Radio-Player zu gewähren.
12. Soweit Programme Vertragsgegenstand sind, versichert der Auftraggeber, dass für sein Unternehmen ein Vertrag mit der GEMA besteht, bzw. spätestens bis zum Programmstart besteht. Die GEMA-Gebühren sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages zwischen myShopradio und Auftraggeber.

III. Werkvertragliche Leistungen, Abnahme durch Auftraggeber


Sofern und soweit es sich bei den von myShopradio zu erbringenden Leistungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt oder ausdrücklich die Abnahme einer durch uns zu erbringende Leistung vereinbart ist, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:


1. Nach Erbringung der Leistung teilen wir dem Auftraggeber die Abnahmefähigkeit mit. Ergibt die Abnahmeprüfung, das die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß und somit der Leistungsbeschreibung oder der üblichen Qualität entspricht oder ausschließlich unwesentliche, die Verwendbarkeit insgesamt nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen, wird unverzüglich in Textform vom Auftraggeber die Abnahme der Leistung erklärt.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt, so gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, sofern und sobald der Auftraggeber die Leistung nutzt, ohne uns konkrete Rügen in Betreff auf Mängel in Textform mitzuteilen und deren Beseitigung zu ermöglichen (konkludente Abnahme).
2. Ferner steht es einer Abnahme gleich, wenn Sie die abnahmefähige Leistung nicht innerhalb einer von myShopradio zu bestimmenden angemessenen Frist annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erklärt und die Fälligkeit der vereinbarten Entgelte tritt mit Fristablauf ein.
3. Sofern und soweit die Erbringung von selbständig abgrenzbaren Teilleistungen vereinbart ist, kann myShopradio im Fall der ausdrücklichen Vereinbarung oder im Rahmen der Zumutbarkeit für die vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in vereinbarter Höhe verlangen. Sofern eine Abschlagszahlung der Höhe nach nicht festgelegt ist, gilt eine angemessene Zahlung als vereinbart, deren Höhe dem Anteil der abgenommenen oder abnahmefähigen Teilleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung entspricht. Im Übrigen gilt die Regelung des § 632 a Abs. 1 BGB.
4. Bei einer Abnahme festgestellte Mängel werden durch den Auftraggeber in einer Dokumentation festgehalten und uns zur Verfügung gestellt. Die Beseitigung erfolgt im Rahmen der Nachbesserungspflichten. Gleiches gilt im Falle der Abnahme von selbständigen Teilleistungen. Die Abnahme solcher Teilleistungen ist eine echte Abnahme i.S.d. § 640 BGB.
Sofern und soweit es sich um wesentliche Mängel handelt, wird nach Beseitigung der festgestellten Mängel die nochmalige Abnahme gemäß oben stehender Bedingungen unverzüglich vorgenommen.
5. Spätestens mit Abnahme oder Ablauf der gesetzten Frist zur Abnahme des im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellten Werks wird die gesamte vereinbarte Vergütung für das erbrachte Werk fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbestimmungen getroffen wurden.

IV. Fremdleistungen


1. Soweit sich unser Angebot an bestimmten Stellen über die Vermittlung von Fremdleistungen verhält, beschränkt sich unsere Verpflichtung darauf, namens und in Vollmacht des Auftraggebers für diesen Verträge mit den jeweiligen Drittanbietern abzuschließen.
Für derartige, von uns nur vermittelte Fremdleistungen gelten nicht diese AGB, sondern im Zweifel diejenigen des jeweiligen Drittanbieters.
2. Unabhängig von dem Voranstehenden sind wir auch dazu befugt, unsere vertraglichen Pflichten betreffend die Herstellung und Lieferung von Content durch die Beauftragung Dritter zu erfüllen.
In diesem Fall gelten unsere AGB ohne Einschränkung und ist der Auftraggeber dazu berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung unserer vorgenannten vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind, zu nehmen.

V. Rechteeinräumung


1. myShopradio wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Content betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Contents und aufschiebend bedingt mit dem Ausgleich der fälligen Vergütungen. Bezüglich der Instore-Radio-Programme sowie der Instore-TV-Programme ist das Nutzungsrecht zusätzlich beschränkt auf die im Rahmen von Angebot und Annahme festgelegten Player und explizit aufgeführten Verkaufsräume/Filialen. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, auch durch Dritte, bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei uns.
3. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
4. Das Voranstehende gilt nicht für Fremdleistungen gemäß C. IV.1. Die Art und der Umfang der Rechteeinräumung an diesen richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Fremdanbieters bzw. dessen Vereinbarung mit dem Aufraggeber.

VI. Ergänzungen zur Vereinbarung des Haftungsumfangs


Ergänzend zu A. VI. wird hinsichtlich Verträgen über die Herstellung und Lieferung von Content Folgendes vereinbart:
1. myShopradio haftet nicht dafür, dass ihre im Rahmen des Vertrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. die Schutzvoraussetzungen für Rechte des geistigen Eigentums erfüllen.
2. Soweit der Vertrag auf eine Vervielfältigung und Streuung von Werbemitteln beschränkt ist, haften wir nicht für die wettbewerbs-, kennzeichenrechtliche und sonstige Zulässigkeit unserer Entwürfe uns sonstigen Arbeiten.

VII. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, myShopradio für die Herstellung und Lieferung des Contents sowie die Vermietung der Radio-Player das vereinbarte Entgelt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und (soweit einschlägig) Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben zu bezahlen.

VIII. Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Programmen kann erstmals zum Ablauf von 36 Monaten gekündigt werden.
2. Die Kündigung muss mit einer Frist von 12 Monaten in Textform erfolgen.
3. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
4. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist myShopradio insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Programmnutzung verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

D. Bedingungen für den Verkauf von Hardware und Zubehör


Zusätzlich zu den unter A. aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, die den Verkauf und die Lieferung von Hardware und Zubehör durch myShopradio zum Gegenstand haben, die nachfolgenden, d.h. unter D. aufgeführten Bedingungen. Sie gelten insbesondere auch für den Verkauf und die Lieferung der TV-Player.

I. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen von myShopradio aus dem Vertragsverhältnis betreffend den Verkauf und die Lieferung von Hardware und Zubehör, insbesondere auch der TV-Player, sind unsere Geschäftsräume, soweit nichts anderes bestimmt ist. 
2. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist.
3. Versandart und Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Zudem erfolgt die Lieferung nur ebenerdig und bis zur ersten Tür an die vom Auftraggeber angegebene Adresse.
4. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder myShopradio noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und myShopradio diese dem Auftraggeber angezeigt hat.
5. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch myShopradio betragen die Lagerkosten 0,25 Prozent des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.
6. Wir werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichern.

II. Verjährung von Sachmängelansprüchen


1. Die Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr, es sei denn,
es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445b BGB
oder
b.    der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
oder
c.    es handelt sich um Schadensersatzansprüche.
In den Fällen a. bis c. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung uns gegenüber nicht in Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes:
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Auftraggeber nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.
Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z.B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.
Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Auftraggeber hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab.
Hat der Auftraggeber diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Auftraggeber in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt er seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an.

Der Auftraggeber ist bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten ist oder die Zahlung einstellt. In diesem Fall sind wir vom Auftraggeber bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Auftraggeber eingehen, sind bis zur Überweisung an uns gesondert für uns aufzuheben.

Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
3. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Auftraggeber um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
4. Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich.
Der Auftraggeber hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern.
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe seiner Forderung ab.
Wir nehmen die Abtretung an.

E. Referenz
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, sind wir berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu nutzen.

F. Änderungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist myShopradio dazu berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:
1. myShopradio wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen.
2. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. myShopradio wird den Auftraggeber mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

G. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet stets deutsches Recht wie unter zwei Vertragspartnern, die ihren Sitz in Deutschland haben, Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

H. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich jeweils an unserem Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder die übrigen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO erfüllt sind.
Wir sind stets auch dazu berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.


I. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache zur Korrespondenz vereinbart ist.

J. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarungen einschließlich der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder die vertraglichen Vereinbarungen eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des Einzelvertrags nicht.

 

Für den Fall der Unwirksamkeit der Bestimmungen dieser AGB gilt ergänzend das Gesetz.
Im Übrigen soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Interesse von myShopradio und dem Auftraggeber im Rahmen der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung entspricht. Sofern myShopradio und der Auftraggeber einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt eine solche Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung des wirtschaftlichen Interesses von myShopradio und Auftraggeber bei Kenntnis der Lücke im Vertrag geschlossen hätten.

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